Etwa jeder siebte Deutsche leidet an einer Milchzuckerunverträglichkeit (Laktoseintoleranz) und kann den Zucker nicht verdauen. Nach dem Verzehr von laktosehaltigen Lebensmitteln treten dann Verdauungsbeschwerden wie Durchfall und Bauchschmerzen auf. Bei Zöliakie-Betroffenen wird in der Anfangsphase der Ernährungsumstellung auf eine glutenfreie Kost laut Deutscher Zöliakie Gesellschaft e.V. (DZG) des Öfteren eine Milchzuckerunverträglichkeit beobachtet. Sie kann Folge der Darmschleimhautschädigung sein.
Hätten Sie das gewusst? Auch Ötzi litt an einer Laktoseintoleranz. Forscher der Universität Tübingen haben anhand der DNA eine Art Krankenakte der Gletschermumie erstellt. Heutzutage hätte er es einfacher, denn das Sortiment laktosefreier Spezialprodukte wächst stetig.
Laut der Gesellschaft für Konsumforschung ist jedoch nur jeder fünfte Käufer laktosefreier Produkte tatsächlich laktoseintolerant. Die meisten glauben, sie täten sich etwas Gutes. Viele Betroffene wissen auch nicht, dass kleine Laktosemengen trotz Intoleranz meist unproblematisch sind. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stellt fest, dass die meisten laktoseintoleranten Menschen beschwerdefrei Einzeldosen bis zu 12 Gramm Laktose vertragen. Ein kleines Glas Milch oder fast 400 Milliliter Sahne wären also problemlos…
Trotz allem fordern nicht nur Verbraucherzentralen verbraucherfreundliche Angaben auf allen Milchprodukten. Babymilchnahrung und alle Milchprodukte für Erwachsene sollten klar gekennzeichnet und für den Verbraucher leicht verständlich sein, fordert laut Ärztezeitung auch Frédérique Ries, Mitglied des Europäischen Parlaments (EP) in ihrem Bericht, den der Gesundheitsaussschuss verabschiedet hat. Demnach sollen vor allem Patienten mit Laktoseintoleranz oder Glutenunverträglichkeit aus dem Verpackungsaufdruck eindeutige Informationen über Inhaltsstoffe erhalten. Es sei besonders wichtig, dass Patienten mit chronischer Verdauungsinsuffizienz und glutenbedingter Enteropathie sachgerecht informiert würden.
Im Einzelnen: Bei allen laktosehaltigen Lebensmitteln sollten der genauen Laktosegehalt auf dem Etikett angegeben sein.Die Begriffe „laktosefrei“ und „laktosearm“ sollten gesetzlich definiert werden. Produkte wie Hart- und Schnittkäse, auf die diese Begriffe ohnehin zutreffen, sollten nicht als Spezialprodukte beworben werden dürfen. Für Klarheit könnte ein Zusatz wie „von Natur aus laktosefrei“ sorgen.
Quellen: www.zeit.de/wissen/geschichte/2012-02/oetzi-forschung-krankenakte; www.aerztezeitung.de/news/article/808783/bessere-kennzeichnung-milchprodukten.html; www.dzg-online.de/laktoseintoleranz.55.0.html















